Zu einer Modernisierung gehören Erhaltungsmaßnahmen wie das Ausbessern von Mauerwerk, eine neue Küche, Baunebenkosten, Heizungsanlagen, Schwimmbad und Sauna, Wintergarten, aber auch Streich- oder Tapezierarbeiten. Nicht anerkannt werden z.B.: Gardinen, Möbel oder Gartengeräte.