1. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen klären
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben grundsätzlich Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis. Die VL-Zahlungen von höchstens 40 € im Monat sind jedoch freiwillig. Ob ein Arbeitgeber VL zahlt und in welcher Höhe ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Oder Sie fragen einfach bei Ihrem Chef nach!
2. Vermögenswirksame Leistungen vergleichen
Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen. Die beliebtesten sind der Bausparvertrag, der Fondssparplan und der Banksparplan. Bevor Sie sich für eine VL-Anlage entscheiden, lohnt sich ein Vergleich, welche Anlageform am besten zu den eigenen Sparzielen passt. Der Vorteil bei einem Bausparvertrag: Mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie können Sie zusätzlich von der staatlichen Förderung profitieren.
3. Bausparvertrag abschließen
Ist Ihre Wahl auf den Bausparvertrag gefallen, können Sie diesen bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG ganz einfach online oder im Rahmen einer persönlichen Beratung abschließen.
4. Arbeitgeber informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie ein Bausparkonto bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG eröffnet haben. Die vermögenswirksamen Leistungen werden anschließend monatlich direkt von Ihrem Gehalt in das Bausparkonto eingezahlt. Das Formular für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie bei Abschluss des Bausparvertrages.
5. Eigenkapital bilden
Mit VL-Sparen können Sie sich in kleinen Schritten das Startkapital für die eigenen vier Wände aufbauen. Ihren VL-Vertrag können Sie sich nach sieben Jahren auszahlen lassen, einfach weiter besparen oder ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Zusätzlich erhalten Sie Guthabenzinsen auf Ihr Bausparguthaben sowie die staatliche Förderung, sofern Sie die Einkommensgrenzen einhalten.