Förderung & Prämien

Wer heutzutage bauspart, kann gleich doppelt gefördert werden: Mit der Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer satte 10% auf die eigenen Sparbeiträge und auf vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber gibt es die Arbeitnehmersparzulage.

Erfahren Sie in dem Bausparrechner direkt, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben und schließen Sie Ihren Bausparvertrag einfach online ab.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Der Staat fördert verschiedene Sparverträge, um den Bau von Wohnungen in Deutschland zu unterstützen. Am bekanntesten ist die Förderung von Bausparverträgen. Aber auch der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften im Rahmen eines Sparvertrags kann gefördert werden oder auch Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von Wohnungen dienen, die selbst bewohnt werden. Bei allen förderungsfähigen Sparverträgen gilt, dass ein bestimmter Mindestbetrag gespart werden muss.

Derzeit liegt der staatliche Zuschuss bei 10% auf einem angesparten Betrag von 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). Alleinstehende erhalten demnach maximal 70 Euro pro Jahr, Ehepartner 140 Euro pro Jahr.

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Einkommensgrenze liegt beim Bausparen für Alleinstehende bei 17.900 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare bei 35.800 Euro (jährlich zu versteuerndes Einkommen).

Beim Bausparen beträgt die staatliche Förderung 9 %. Der geförderte Höchstbetrag für Alleinstehende liegt bei 470 Euro – für Ehepaare bei 940 Euro. Das entspricht einer staatlichen Zulage von 43 Euro bzw. 86 Euro im Jahr. Über die VL-Vertragslaufzeit von 7 Jahren summiert sich die Sparzulage auf 301 Euro – für Ehepaare auf 602 Euro. 

Die Arbeitnehmersparzulage kann über die jährliche Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen vorgemerkt und nach der Vertragslaufzeit in den VL-Vertrag eingezahlt.

Die Wohnungsbauprämie für die eigene Sparleistung kann jährlich bei der Bausparkasse beantragt werden.

Ein rechtlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Im Allgemeinen können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Azubis VL erhalten. Ob und wie viel vermögenswikrsame Leistungen gezahlt werden, ist in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.