- Für Eigenheimbesitzer wichtig
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (= GEG 2020) das entscheidende Regelwerk für Bauherren und Eigentümer. Es regelt den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und enthält die wichtigsten Vorgaben zu Neubau und Sanierung. Andere Richtlinien, wie die Energie-Einsparverordnung (ENEV), verlieren damit ihre Gültigkeit.
- Neu: Beratungspflicht durch Energieberater (§ 80 GEG)
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die verpflichtende Energieberatung bei Hauskauf und umfangreicher Sanierungen: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes hat der Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer berechtigten Person (= Energieberater) zu führen, sofern das Gespräch kostenlos angeboten wird“. Dieser erstellt übrigens auch den Energieausweis, der spätestens zum Verkauf erstellt werden muss.
- Zuschüsse nur mit Energieberater
Mit dieser Regelung wird die Bedeutung der Energieberatung durch fachkundige Personen unterstrichen. Zwar ist die Bezeichnung Energieberater kein geschützter Begriff, dennoch bietet dieses Berufsbild weit mehr als nur Beratung unter energetischen Gesichtspunkten. Im Gegenteil: Fördermaßnahmen der BAFA und der KfW dürfen sogar nur durch dafür zugelassene, qualifizierte Energieberater beantragt werden.
- Grundlage sind qualifizierte Baufachleute
Wer sich für seine energetischen Sanierungspläne einen zertifizierten Energieberater aussucht, der ist auf der sicheren Seite. Für die Zertifizierung sorgen unter anderem Handwerkskammern, Handelskammern und auch Hochschulen mit qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen. Und noch etwas zeichnet den zertifizierten Energieberater aus: Er verfügt neben der Zertifizierung über eine bestandene Meisterprüfung in einem Bauhandwerk oder verwandten Branchen bzw. einen Hochschulabschluss in passenden Fachrichtungen, wie z.B. Bauingenieurwesen.