Bausparen

  • Staatliche Förderung nutzen
  • Günstiges Bauspardarlehen sichern
  • Für Neubau, Kauf, An- oder Umbau und Renovierungen
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Mit einem Bausparvertrag sicher in die Zukunft starten

Ein Bausparvertrag kann der erste Grundstein Ihres Vermögens sein. Sie sparen mit einem Bausparvertrag monatlich einen festen Betrag an, profitieren von staatlicher Förderung und bilden Eigenkapital. Zudem sichern Sie sich bei Abschluss einen festen, aktuell niedrigen Darlehenszins für Ihre späteren Wohnwünsche.

Ob Sie eine Immobilie kaufen, modernisieren oder einfach nur finanziell für die Zukunft vorsorgen – wie Sie Ihren Bausparvertrag später verwenden möchten, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Vorteile eines Bausparvertrages

Eigenkapital ansparen

Finanzielle Reserven in Form von Eigenkapital schaffen beste Voraussetzungen für zukünftige Immobilienbesitzer. Mit einem Bausparvertrag können Sie gezielt Eigenkapital ansparen.

Festen Darlehenszins sichern

Beim Bausparen sichern Sie sich schon heute einen festen Darlehenszins für die Zukunft – auch wenn das Darlehen erst in 5 oder 10 Jahren benötigt wird.

Von staatlicher Förderung profitieren

Mit einem Bausparvertrag können Sie sich beide staatlichen Förderungen sichern, der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Bausparen einfach erklärt

Ein Bausparvertrag funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip. Es gibt eine individuelle Bausparsumme, einen regelmäßigen Sparbeitrag und einen festen Zeitraum in der Zukunft (Zuteilung), in dem der Bausparvertrag ausgezahlt wird.

Ein Vorteil von Bausparen: Der Bausparvertrag enthält die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen. Das angesparte Guthaben, die Prämien (Wohnungsbauprämie und ggf. Arbeitnehmersparzulage) und die Darlehenssumme ergeben zusammen die Auszahlungssumme.

 

Die Phasen eines Bausparvertrages:

1. Die Sparphase

In der ersten Phase sparen Sie monatlich eine festen Betrag, den Sie in Ihrem Bausparvertrag einzahlen. Die Regelspardauer liegt je nach Tarif bei sechs bis zehn Jahren. Sie erhalten auf Ihr aktuelles Bausparguthaben eine Verzinsung – ganz wie bei einem normalen Sparkonto. Zusätzlich können Sie sich die Wohnungsbauprämie vom Staat auf Ihre eigenen Einzahlungen von bis zu 70 € im Jahr als Lediger bzw. 140 € als Verheirateter sichern. Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber, können Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.

2. Die Zuteilungsphase, auch Auszahlungsphase genannt

Beim Abschluss eines Bausparvertrages legen Sie eine Bausparsumme fest, die Sie für Ihre Wünsche benötigen. Hat das Bausparguthaben die vereinbarte Mindesthöhe erreicht und weist der Vertrag eine gewisse Bewertungsziffer auf, wird Ihr Bausparvertrag zugeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung können Sie das Bauspardarlehen beantragen oder sich alternativ das angesparte Guthaben inkl. Sparzinsen auszahlen lassen.

Für junge Leute unter 25: Wenn der Bausparer mit dem Sparen anfängt, bevor er 25 Jahre alt ist, kann er einmalig das Sparguthaben inklusive Prämien nutzen, wofür er möchte – ohne jeglichen Verwendungsnachweis (nach Ablauf von 7 Jahren).


3. Die Darlehensphase

Nehmen Sie Ihr Bauspardarlehen in Anspruch, zahlen Sie es regelmäßig innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraumes – in der Regel neun bis fünfzehn Jahre – zu einer festen Darlehensrate zurück, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrags feststeht. Kostenlose Sondertilgungen oder auch die Rückzahlung des Bauspardarlehens in einem Betrag sind jederzeit möglich. Ein Bauspardarlehen ist stets an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden – sei es für den Bau, Kauf oder die Modernisierung bzw. Renovierung der Wohnung. Auch die Nutzung für die Umschuldung ist möglich.

Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist

Bausparen ist aus mehreren Gründen und in fast jeder Lebensphase sinnvoll:

Staatliche Förderung sichern

Bausparen wird gleich doppelt gefördert:

Arbeitnehmersparzulage

Für die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag ansparen, um förderberechtigt zu sein. Ein weiteres Kriterium ist die Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf nicht mehr als 17.900 Euro, ab 2024: 40.000 Euro (Ledige) und 35.800 Euro, ab 2024: 80.000 Euro (Verheiratete) betragen. Wenn Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten und Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet konkret: Sie erhalten im folgenden Jahr 9 % auf die VL-Einzahlungen aus dem letzten Jahr – das sind für Ledige bis zu 43 Euro pro Jahr und für Verheiratete bis zu 86 Euro  pro Jahr.

 

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie gibt es auf eigene Sparbeiträge. Berechtigt ist jeder ab dem 16. Lebensjahr, unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht.

10 % beträgt die Wohnungsbauprämie und ist ebenfalls nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze förderberechtigt. Diese werden in Form des zu versteuernden Jahreseinkommens angegeben.

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Bausparförderung liegen derzeit für Ledige bei 35.000 Euro und bei Verheirateten bei 70.000 Euro. 

Bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie ist der Bausparvertrag wohnwirtschaftlich zu verwenden, beispielsweise für Neubau, Kauf oder Renovierung einer Immobilie.

Für Bausparer unter 25 Jahre: Bei Abschluss bis zum 25. Lebensjahr steht das Sparguthaben inklusive Prämie nach Ablauf von 7 Jahren frei zur Verfügung!

Rechnen Sie jetzt nach, ob Sie eine staatliche Förderung erhalten – es lohnt sich!

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Berechnen Sie schnell und einfach Ihren Bausparvertrag und erhalten einen ersten Eindruck von Ihrem persönlichen Bausparangebot. Gerne beraten wir Sie dazu – telefonisch oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem Bausparexperten in Ihrer Nähe!

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