Energetische Sanierung

  • Maßnahmen zur energetischen Sanierung verringern den Energiebedarf und -kosten
  • Werterhalt oder Wertsteigerung der Immobilie
  • Von finanziellen Zuschüssen und Steuervorteilen profitieren

Energetische Sanierung: Planung & Finanzierung

Bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes werden bauliche Veränderungen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen, um den Verbrauch an Energie zu reduzieren. Das kann eine einzelne Maßnahme sein wie z. B. der Tausch eines Ölheizkessels gegen eine moderne Brennwerttherme.

Es kann aber auch eine komplette energetische Sanierung sein, die beim Kellerboden beginnt und bei einer fachgerechten Dachdämmung endet. Entscheidend ist hierbei immer der Bedarf und natürlich die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu nutzen.

Darum lohnt sich eine energetische Gebäudesanierung

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz

Ein wesentlicher Faktor für das Wohnen – vor allem in älteren Immobilien – ist der hohe Energieverbrauch für ineffiziente Heizungsanlagen, schlecht isolierte Fassaden oder andere energieintensive Bereiche, die noch auf alter (Bau-)Technik fußen. Zudem sind die Energiepreise in den letzten Jahren rasant angestiegen. Das gilt sowohl für Heizöl, Gas oder elektrischen Strom, der nicht aus erneuerbarer Energie gewonnen wird.

Mit den heutigen Verfahren zur Energienutzung bzw. -gewinnung können auch ältere Immobilien mit wesentlich geringerem Energieverbrauch bei gleicher oder besserer Leistung betrieben werden. Infolgedessen sinken auch die Kosten für die Unterhaltung bzw. den Betrieb der Immobilie.

 

Schritt für Schritt zum energieeffizienten Eigenheim

Am Anfang steht die Frage, wo besteht Modernisierungsbedarf und welchen Nutzen bringt eine energetische Sanierung? Die Antwort lautet: Dort, wo der Energieaufwand intensiv und die Kosten hoch sind. Je älter die Immobilie ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass noch keine Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführt wurden.

Für eine umfassende Bestandsaufnahme empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Energiefachberater oder auch einen Bausachverständigen.

1. Gebäudezustand ermitteln
Was ist gut und wo besteht Handlungsbedarf: Zu diesem Zweck begutachtet und analysiert ein Energieberater Ihre Immobilie vor Ort. Auf der Basis dieser Analyse kann dann – abhängig von Ihrer groben Budgetplanung – ein kompletter Sanierungsfahrplan, eine Teilsanierung oder nur ein Bericht erstellt werden.

2. Die Maßnahmenplanung erstellen
Jetzt sollten Sie Fachleute hinzuziehen. Handelt es sich um komplexe Gebäudeveränderungen wie An- oder Umbauten, sollten Sie einen Architekten einbinden. Er führt die einzelnen Gewerke zusammen, plant und überwacht das Bauvorhaben für das Sie ggf. auch eine behördliche Genehmigung benötigen. Bleibt es bei einzelnen Maßnahmen, genügt ggf. schon die Auftragsvergabe an einen qualifizierten Handwerksbetrieb, der allerdings in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Energieberaters handeln sollte.

3. Kostenermittlung durchführen
Egal ob Architekt oder Handwerker, arbeiten Sie grundsätzlich mit Kostenvoranschlägen. Rechnen Sie in jedem Fall damit, dass die tatsächlichen Kosten über den Kostenvoranschlägen liegen können. Erlaubt sind Abweichungen von bis zu 20%, in begründeten Einzelfällen sogar 25%.

4. Finanzplan mit Förderquellen aufstellen
Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten? Wieviel Eigenkapital können Sie einsetzen und ganz wichtig: Wer kann an der Finanzierung beteiligt werden? Bund und Länder fördern die energetische Sanierung Ihrer Immobilie. Das betrifft reine Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und auch Rückerstattungen bei der Steuer. Schließlich bleibt nur noch die Frage, wie hoch der Kredit sein sollte, den Sie einsetzen, um Ihre Modernisierungsvorhaben umzusetzen.

5. Detailplanung erstellen
Ob mit oder ohne Architekt: Planen Sie den Zeitraum der  Maßnahme. Können Sie über die gesamte Dauer im Haus bleiben, ist mit wohnlichen Einschränkungen zu rechnen? Holen Sie Angebote unterschiedlicher Anbieter ein und achten Sie bei der Auswahl von Materialien auch auf Vorschläge für die Verwendung umweltfreundlicher bzw. nachwachsender Rohstoffe.

6. Maßnahme durchführen (lassen) und kontrollieren
Wenn Sie mit dem Angebot eines Fachbetriebes einverstanden sind, kann es losgehen. Sind mehrere Gewerke tätig, wird der Architekt oder Bauleiter die Maßnahmen kontrollieren, ansonsten sind Sie gefragt, die fachmännische Ausführung der Sanierungsmaßnahme zu überprüfen. Ggf. kann Sie hierbei auch der Energieberater unterstützen, der den Sanierungsbedarf festgestellt hat und nun die Wirksamkeit messen kann. Vergessen Sie nach Abschluss der Maßnahme nicht, die erforderlichen Nachweise für Zuschüsse, Kredite oder Steuervergünstigungen zu erbringen.

Energetische Sanierung: Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

Hinter der Idee einer energetischen Immobiliensanierung steckt eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Energiekosten zu sparen und eine Immobilie umweltfreundlich zu bewohnen. Die Kosten für derartige Maßnahmen lassen sich in Abhängigkeit vom Objekt und dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen recht genau bestimmen. Nachfolgend finden Sie gängige energetische Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung.

  • Dachdämmung: je nach Dämmverfahren 60 € bis 280 € je qm
  • Fassadendämmung: je nach Konstruktion 70 € bis 120 € je qm
  • Fenstersanierung: ab 500 € je Fenster
  • Neue Heizung: 8000 € bis 30.000 €
  • Solarthermie: ca. 300 € bis 500 € je qm
  • Photovoltaik: ab ca. 800 € bis 1.000 € pro qm
  • Begehbare Geschoßdämmung ab 50 EUR pro qm

Finanzieren Sie Ihre energetische Sanierung

Die Zeiten, in denen Modernisierungsmaßnahmen komplett eigenfinanziert werden mussten, sind längst vorbei. Die Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen hat mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert, sodass steuerliche Fördermöglichkeiten, zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse die energetische Sanierung finanziell deutlich attraktiver machen.

Finanzieren Sie energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem Mix aus Eigenkapital und günstigen Förderdarlehen bzw. Investitionszuschüssen.

Ein Bausparvertrag bietet hier weitere Vorteil

Sie können den Bausparvertrag als Finanzierungsergänzung an den staatlichen Förderprogrammen ausrichten. Das angesparte Guthaben kann als Eigenkapital gewertet werden. Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können auch diese in den Bausparvertrag fließen und Sie haben eine Chance auf die Arbeitnehmersparzulage. Neben der Arbeitnehmersparzulage gibt es die Wohnungsbauprämie auf  die eigenen Sparbeiträge.

Lassen Sie sich beraten

Bei Fragen zur Finanzierung energetischer Modernisierungsmaßnahmen beraten wir Sie gern. Dies gilt, neben dem Modernisierungskredit von bis zu 50.000 € - auch für Modernisierungsmaßnahmen über diese Kreditsumme hinaus, zum Beispiel für den Ausbau oder Umbau einer Immobilie.

FAQ: Häufig gestellte Fragen