Energiewende in unseren vier Wänden

Mit dem Jahreswechsel steht auch der Energiewechsel an – der 1. Januar 2024 ist Stichtag: Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.

Rear view of dad holding her little girl in arms and showing at their house with installed solar panels. Alternative energy, s Generative AIaving resources and sustainable lifestyle concept

Mit dem Jahreswechsel steht auch der Energiewechsel an – der 1. Januar 2024 ist Stichtag: Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Etappenweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt.

Einheizen für ein besseres Klima

Mehr als ein Drittel des Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Warmwasserversorgung verbraucht. Nach wie vor sind in den rund 41 Millionen Haushalten fossile Brennstoffe die Hauptwärmequelle: Knapp jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte bezieht Heizöl. Dabei werden etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt, die dem globalen Klima erheblich schaden. Ein schneller Wechsel auf regenerative Energieträger ist somit unverzichtbar. Das Ziel: Bis 2030 sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 80 Prozent unseres Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen, spätestens 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden.

Klimaverträglich, versorgungssicher, unabhängig

Nicht nur die schädlichen Treibhausgas-Emissionen spielen bei der Energiewende eine Rolle: Fakt ist auch, dass die Vorkommen an fossilen Brennstoffen wie Kohle, Gas und Öl schrumpfen. Wärme aus Wind, Sonne und Wasserkraft dagegen steht unerschöpflich zur Verfügung. Da diese und andere Erneuerbare Energien direkt in Deutschland gewonnen werden können, machen sie uns unabhängiger vom Import fossiler Brennstoffe. Zugleich sollen Verbraucher vor großen Preissprüngen bewahrt werden. Mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien schützen wir also das Klima bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.

Diese Fristen gelten ab 2024

Gemäß des GEG müssen in den meisten Neubauten, deren Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird, Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. In Neubaugebieten gilt dies direkt ab dem 1. Januar 2024, für neue Gebäude außerhalb von Neubaugebieten sowie für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Wechsel zum 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten zum 30. Juni 2028. Liegt in den Kommunen bereits ein kommunaler Wärmeplan vor, können frühere Fristen gelten.  

Kommunale Wärmeplanung

Ziel ist eine Wärmeplanung in den deutschlandweit rund 11.000 Kommunen. Sie stellt dar, welche Optionen vor Ort bereitstehen, beispielsweise, ob der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist oder die Versorgung durch Wärmepumpen gewährleistet werden kann. Die kommunalen Wärmeplanungen sollen Bürgern bei ihrer individuellen Wahl der Heiztechnologie helfen, und müssen zu den oben genannten Fristen für Groß- und Kleinstädte vorliegen.

Heizungstausch im Bestand

In Bestandsgebäuden können funktionierende Gas- oder Ölheizungen weiter betrieben werden, auch dann, wenn sie kaputt gehen, aber repariert werden können. Ist letzteres nicht der Fall, gibt es Übergangslösungen – so kann etwa zunächst eine gebrauchte Gasheizung eingebaut werden – sowie Übergangsfristen von fünf bzw. bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (2026 bzw. 2028) dürfen weiterhin auch neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:

  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Schutz für Mieter

Vermieter dürfen künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren oder modernisieren, die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Dabei gilt: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von den Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor diese umgelegt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / WWF

Zuschüsse vom Bund

Wer beim Heizungstausch auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, erhält staatliche Förderungen:

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Vermieter erhalten diese Grundförderung ebenfalls, dürfen sie allerdings nicht über die Miete umlegen.
  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • Einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, sofern selbstnutzende Eigentümer bis Ende 2028 den Austausch einer alten fossilen Heizung vornehmen; danach reduziert sich der dieser Bonus alle zwei Jahre.
  • Die Förderung darf 70 Prozent der Kosten nicht überschreiten.

Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Zusätzlich können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, beantragt werden. 

Hinweis: Im Zuge der Haushaltssperre durch das Bundesfinanzministerium können Neuanträge einzelner Förderprogramme ggf. nicht bewilligt werden (Stand: November 2023).

Das Beste aus den vier Elementen

Fünf verschiedene Arten an Erneuerbaren Energiequellen verursachen keine oder nur geringe CO2-Emissionen: Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme. Verbraucher haben viele Möglichkeiten, aus diesen Quellen zu schöpfen – das können zum Beispiel sein:

Wärmepumpe
Wärmepumpen holen sich Energie aus Luft, Wasser oder aus der Erde.  Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend. Die Energie übertragen sie in einem chemisch-physikalischen Prozess in Heizwärme. Sofern der nötige Strom für den Betrieb der Wärmepumpe zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie stammt, wird kein CO2 verursacht.

Anschluss an ein Wärmenetz
Wärmenetze dienen der Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme zum Heizen und für Warmwasser über Rohrleitungen und Übergabestationen. Langfristig können sie aus verschiedenen erneuerbaren Quellen versorgt werden, beispielsweise Großwärmepumpen, Solarthermie oder Abwärme. 2030 sollen Wärmenetze schon einen Anteil von 50 Prozent grüner Wärme haben.

Pelletheizung
Bei der Verbrennung von Holz wird nur die Menge an CO2 abgegeben, die es während des Wachstums gespeichert hat – wie andere nachwachsende Rohstoffe bindet Holz das klimaschädliches CO₂. Die Nutzung von Biomasse zum Heizen soll sich auf Rest- und Abfallstoffe konzentrieren. Daher werden Pellets verwendet, zusammengepresste Holzreste, oder klein geschredderte Holzstücke, die Holzhackschnitzel. Diese werden vor allem aus Hölzern hergestellt, die nicht zu höherwertigen Produkten verarbeitet werden können.

Solarthermie
Mit Solarthermie können Haushalte warmes Wasser erzeugen und die Wärmeversorgung unterstützen – etwa als Ergänzung zu einer Pelletheizung. Als alleiniger Wärmeerzeuger kommen Sonnenkollektoren nicht infrage, da der Ertrag nur ein Viertel des Gesamtwärmebedarfs deckt. Solarthermieanlagen wandeln das Sonnenlicht in Wärme um, sodass sich Wasser erhitzen lässt. Scheint die Sonne mal nicht, speichert die Anlage die Wärme in einem Warmwasserspeicher. So kann die eigentliche Heizungsanlage im Sommer oft ausgeschaltet bleiben.

Heizkosten senken – Sparpotential im Alltag

Seit 2022 geht Heizen aufs Budget wie nie. Aber schon kleine „Hausmittelchen“ helfen dabei, die Kosten effektiv zu senken.

  • Temperatur messen
    Moderne Thermostate ermöglichen eine gezielte Beheizung der einzelnen Räume mit unterschiedlichem Wärmebedarf.
  • Tür zu!
    Geheizte Räume sollten geschlossen bleiben – Zugluft-Stopper unter dem Türspalt halten die Wärme zusätzlich im Raum.
  • Kurz durchlüften
    Bekanntermaßen ist Stoßlüften das beste Rezept. Die empfohlene Dauer hängt von der Heizperiode ab. Wichtig: Fenster sollten nicht auf Dauerkipp stehen. Denn so entsteht kaum Luftaustausch, und ein Großteil der aufsteigenden Warmluft entweicht ungenutzt nach außen.
  • Dicht machen
    Undichte Fenster und Türen, wie sie gerade in Altbauten oft vorkommen, können – als günstige Alternative zum Austausch – mit Gummidichtungen oder Schaumdichtungsband abgedichtet werden.
  • Platz lassen
    Vor der Heizung platzierte Möbel, aber auch Gardinen, verhindern, dass sich die Wärme im Raum optimal verteilen kann.
  • Vorhang zu
    Vorhänge und geschlossene Rollläden verhindern, dass die im Raum gespeicherte Wärme nachts über die kalten Fenster verloren geht.
  • No-Go Heizlüfter
    Elektrische Heizlüfter sind die größten Stromfresser. Ähnlich verhält es sich mit Heizstrahlern.
  • Heizungs-Refresh
    Um Wärmeverluste zu vermeiden, können Heizkörper gedämmt werden, zum Beispiel mit einer Reflexionsfolie. Gleichzeitig sollte die Heizung regelmäßig gereinigt werden, denn Staubschichten können die Leistung stark beeinträchtigen. Wenn es gluckert und nicht richtig warm wird: Heizung entlüften!

 

Viel hilft viel: Energetisch sanieren

Oft ist eine energetische Sanierung sinnvoll, um Energie und Kosten zu reduzieren – und den Wert der Immobilie zu steigern. Dafür kommen neben dem Heizungsaustausch auch einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel die Dachdämmung infrage.

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz